20. Februar 2025

Nutzungsbedingungen Threema Work

Zum Auftragsbearbeitungsvertrag

Threema Work

Inhaltsverzeichnis

1. Vertragsgegenstand
2. Geltungsbereich
3. Nutzungsrechte des Kunden
4. Verpflichtungen des Kunden
5. Leistungen von Threema
6. Nutzungsgebühren und Zahlungsbedingungen
7. Vertragslaufzeit und Kündigung
8. Datenschutz und Sicherheit
9. Haftung und Haftungsbeschränkungen
10. Threema Broadcast
11. Threema Gateway
12. Schlussbestimmungen

1. Vertragsgegenstand

1.1 «Threema Work» ist ein internetbasierter, plattformübergreifender Dienst zum sicheren Austausch von Nachrichten, Sprach- und Videokommunikation zwischen Nutzern (nachfolgend «Dienst»). Die dabei erforderliche Datenübermittlung wird teilweise über Server der Threema GmbH (nachfolgend «Threema-Server») geleitet. Die Threema GmbH betreibt selbst keine Netzwerkinfrastruktur.

1.2 Abhängig vom gewählten Lizenzpaket umfasst der Dienst zusätzlich «Threema Broadcast» für One-to-Many-Kommunikation gegenüber Nutzern sowie «Threema Gateway» zur Verknüpfung von IT-Systemen eines Kunden mit Software-Applikationen der Threema GmbH über eine Programmierschnittstelle (API).

1.3 Threema Broadcast und Threema Gateway können über die entsprechenden Angebote der Threema GmbH auch je einzeln und unabhängig vom Dienst genutzt werden.

1.4 Sofern nachfolgend in diesen Nutzungsbedingungen nicht ausdrücklich anders bestimmt oder abweichend in Schriftform vereinbart, stellt die Threema GmbH sämtliche ihrer Dienstleistungen ausschliesslich gegen Entgelt zur Verfügung.

2. Geltungsbereich

2.1 Diese Nutzungsbedingungen stellen einen rechtsgültigen Vertrag zwischen dem Nutzer des Dienstes (Privatperson oder Unternehmen, nachfolgend «Kunde») und dem Anbieter des Dienstes, namentlich der Threema GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach schweizerischem Recht, mit Sitz in Pfäffikon SZ (politische Gemeinde Freienbach), Schweiz (nachfolgend «Threema») dar.

2.2 Diese Nutzungsbedingungen gelten für sämtliche Rechte und Pflichten der Parteien im Rahmen der Nutzung des Dienstes. Sie gelten auch für die Nutzung von Threema Broadcast und Threema Gateway, sofern keine abweichenden oder besonderen Bestimmungen unter Ziff. 10 (Threema Broadcast) und Ziff. 11 (Threema Gateway) etwas anderes vorsehen.

2.3 Abweichende Vereinbarungen zu einzelnen Bestimmungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

3. Nutzungsrechte des Kunden

3.1 Der Kunde erhält für die Dauer dieses Vertrages das nicht ausschliessliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare und widerrufliche Recht, den Dienst und die für die Nutzung des Dienstes benötigten Software-Applikationen (nachfolgend «Apps») im Rahmen dieses Vertragszwecks und in Berücksichtigung der vorliegenden Nutzungsbedingungen zu nutzen (nachfolgend «vertragsgemässe Nutzung»).

3.2. Für die vertragsgemässe Nutzung des Dienstes erwirbt der Kunde Zugangsberechtigungen in Form von Lizenzen, welche in Lizenzpaketen zusammengefasst werden. Für jeden Nutzer des Dienstes ist eine gültige Lizenz erforderlich. Die zu einer Lizenz gehörenden Zugangsdaten kann der Kunde individuell pro Nutzer oder als globale Zugangsdaten für alle Nutzer festlegen.

3.3 Ein Nutzer ist berechtigt, mit den vom Kunden zu einer gültigen Lizenz festgelegten Zugangsdaten die für den Dienst erforderlichen Apps herunterzuladen, durch Eingabe der Zugangsdaten zu aktivieren und damit zu nutzen.

3.4 Der Kunde darf die Apps im Rahmen der vertragsgemässen Nutzung des Dienstes nur für den Betrieb über Threema-Server nutzen. Ebenso darf der Dienst nur mit Apps genutzt werden, die von Threema für die Nutzung des Dienstes zugelassen wurden.

4. Verpflichtungen des Kunden

4.1 Der Kunde ist für die Nutzung des Dienstes durch seine Nutzer, denen er Zugangsberechtigungen erteilt hat (Arbeitnehmer, Geschäftspartner etc.), sowie für die Einhaltung allfälliger gesetzlicher und/oder regulatorischer Vorgaben verantwortlich.

4.2 Für die Verwaltung von Zugangsdaten und Passwörtern sowie der Schlüssel zur Verschlüsselung ist der Kunde verantwortlich. Zugangsdaten, Passwörter und Schlüssel zur Verschlüsselung sind vom Kunden geheim zu halten und vor unberechtigtem Zugriff Dritter zu schützen.

4.3 Der Kunde verhindert eine unautorisierte Nutzung des Dienstes und wird Threema sofort über unautorisierte Nutzung oder unautorisierten Zugriff informieren.

4.4 Der Kunde hält Threema von etwaigen Ansprüchen Dritter schadlos, die wegen schuldhafter Verletzung von Rechten Dritter durch seine Nutzer oder wegen schuldhaften gesetz- oder vertragswidrigen Verhaltens seiner Nutzer gegen Threema geltend gemacht werden.

4.5. Der Kunde verpflichtet sich, allfällige Updates der Apps jeweils ohne Verzug auf den Geräten seiner Nutzer zu installieren. Der Kunde hat im Gegenzug Anspruch darauf, die aktuellsten Versionen der Apps zu nutzen.

4.6. Der Kunde ist für die Herstellung und Aufrechterhaltung der für die vertragsgemässe Nutzung der Apps erforderlichen Telekommunikationsverbindung zwischen seinen sowie den Endgeräten seiner Nutzer und den Threema-Servern alleine verantwortlich.

4.7. Der Kunde sorgt dafür, dass die zur Nutzung der Apps berechtigten Nutzer mit der ordnungsgemässen Bedienung der Apps vertraut sind.

5. Leistungen von Threema

5.1 Threema erbringt die Leistungen im Rahmen des Dienstes nach aktuellem Stand der Technik.

5.2 Insbesondere ist Threema bemüht, alle ihr zur Beförderung übergebenen Nachrichten ohne Verzögerung auszuliefern.

5.3 Threema entwickelt die Apps und den Dienst kontinuierlich weiter. Neue Funktionen können dabei eingeführt und bestehende durch neue ersetzt oder ohne Ersatz entfernt werden.

5.4 Dem Kunden stehen verschiedene Lizenzpakete zur Auswahl, die sich in Funktions- und Serviceumfang unterscheiden. Threema ist verpflichtet, die im jeweiligen Lizenzpaket definierten Funktionen und Services zu liefern. Threema behält sich aber das Recht vor, den Leistungsumfang jederzeit zu ergänzen oder gegebenenfalls anzupassen.

5.5 Eine garantierte Verfügbarkeit der von Threema bereitgestellten Dienstleistung ist in der Beschreibung des jeweiligen Lizenzpakets definiert. Sollte Threema die vereinbarte Verfügbarkeit, unter Vorbehalt der unter Ziff. 9.1 bis 9.3 genannten Haftungsbeschränkungen, nicht einhalten können, hat der Kunde im Rahmen eines Geschäftsjahres die Möglichkeit, eine Entschädigung gemäss Ziff. 5.6 bzw. 5.7 geltend zu machen, welche dem Kunden auf der nächsten Rechnung gutgeschrieben wird.

5.6 Höhe der Entschädigung bei Nichtverfügbarkeit des Dienstes gemäss Ziff. 5.5. im Lizenzpaket «Professional» (nicht kumulierbar):

  • Verfügbarkeit unter 99.9%: 30% der jährlichen Nutzungsgebühren, rückwirkend auf ein Jahr
  • Verfügbarkeit unter 99%: 50% der jährlichen Nutzungsgebühren, rückwirkend auf ein Jahr
  • Verfügbarkeit unter 97%: 100% der jährlichen Nutzungsgebühren, rückwirkend auf ein Jahr

5.7 Höhe der Entschädigung bei Nichtverfügbarkeit des Dienstes gemäss Ziff. 5.5 im Lizenzpaket «Advanced» (nicht kumulierbar):

  • Verfügbarkeit unter 99.5% 30% der jährlichen Nutzungsgebühren, rückwirkend auf ein Jahr
  • Verfügbarkeit unter 98%: 50% der jährlichen Nutzungsgebühren, rückwirkend auf ein Jahr
  • Verfügbarkeit unter 95%: 100% der jährlichen Nutzungsgebühren, rückwirkend auf ein Jahr

5.8 Für Wartungsarbeiten kann Threema die Nutzung des Dienstes nach vorheriger Information des Kunden, einschliesslich des voraussichtlichen Zeitpunkts und der geschätzten Dauer der Wartungsarbeiten, unterbrechen. Die Information des Kunden kann entweder per E-Mail an seine Administratoren des Threema Work Management Cockpits, im Threema Work Management Cockpit selbst oder über die öffentliche System-Status-Website von Threema unter diesem Link erfolgen. Solche Unterbrüche werden bei der Berechnung der vereinbarten Verfügbarkeit gemäss Ziff. 5.5 bis 5.7 nicht berücksichtigt.

5.9 Ungeachtet der vereinbarten Verfügbarkeit wird sich Threema nach besten Kräften bemühen, Unterbrüche der Nutzung so schnell wie möglich zu beheben. Den aktuellen System-Status veröffentlicht Threema diesem Link.

5.10 Bei einem schuldhaften Verstoss gegen gesetzliche Vorschriften oder diese Nutzungsbedingungen durch den Kunden oder einen ihm zurechenbaren Nutzer oder Dritten ist Threema berechtigt, ihre Leistungen vorübergehend ganz oder teilweise zu sperren.

6. Nutzungsgebühren und Zahlungsbedingungen

6.1 Für sämtliche von Threema erbrachten Leistungen, mit Ausnahme kostenloser Testversionen des Dienstes, ist der Kunde zur Zahlung einer jährlichen Nutzungsgebühr verpflichtet. Die Bezahlung der Nutzungsgebühren erfolgt im Voraus. Im Fall von wiederkehrenden Nutzungsgebühren erfolgt die Rechnungsstellung jährlich.

6.2 Rechnungen über Nutzungsgebühren sind spätestens bis zum angegebenen Fälligkeitsdatum oder innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug und unter Ausschluss der Verrechnung durch den Kunden zu bezahlen. Enthält eine Rechnung weder ein Fälligkeitsdatum noch eine Zahlungsfrist, ist sie spätestens innerhalb von 30 (in Worten: dreissig) Tagen ab dem Ausstelldatum zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist befindet sich der Kunde ohne Mahnung in Verzug.

6.3 Die erste Aktivierung der Lizenzen erfolgt spätestens innerhalb von 5 (in Worten: fünf) Arbeitstagen nach dem vollständigen Zahlungseingang der ersten Nutzungsgebühr bei Threema.

6.4 Befindet sich der Kunde in Verzug, kann Threema ihre Leistungen gegenüber dem Kunden jederzeit deaktivieren oder einstellen. Threema behält sich das Recht vor, Dritte mit der Durchsetzung fälliger Geldforderungen zu beauftragen.

6.5 Die aktuell gültige Gebührentabelle kann jeweils der Website von Threema unter diesem Link entnommen werden. Threema behält sich das Recht vor, die jährlichen Nutzungsgebühren und/oder Lizenzpakete jederzeit an veränderte Bedingungen anzupassen. Bestehende Verträge bleiben von allfälligen Anpassungen unberührt.

6.6 Betrifft eine Erhöhung der jährlichen Nutzungsgebühren einen bestehenden Vertrag, hat Threema dies dem betroffenen Kunden spätestens 90 (in Worten: neunzig) Tage vor Ende der jährlichen Vertragsdauer mitzuteilen. Abweichend von der Kündigungsfrist in Ziff. 7.2 erhält der Kunde ein Sonderkündigungsrecht von 30 (in Worten: dreissig) Tagen ab Mitteilung der Erhöhung, um das Vertragsverhältnis auf Ende der jährlichen Vertragsdauer zu kündigen.

6.7 Der Kunde ist für die korrekte Abgeltung jeglicher Steuern verantwortlich. Threema wird Steuern dort erheben und einziehen, wo dies gesetzlich verlangt wird.

7. Vertragslaufzeit und Kündigung

7.1 Der Vertrag über die Nutzung des Dienstes wird für eine Vertragslaufzeit von einem Jahr abgeschlossen. Ohne Kündigung verlängert sich die Laufzeit des Vertrages nach Ablauf der jährlichen Vertragslaufzeit jeweils automatisch um ein weiteres Jahr. Bei kostenlosen Testversionen des Dienstes kommt es zu keiner automatischen Verlängerung.

7.2 Beide Parteien können das Vertragsverhältnis schriftlich auf Ende der jährlichen Vertragslaufzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 90 (in Worten: neunzig) Tagen vor deren Ablauf kündigen. Anstelle einer schriftlichen Kündigung kann der Kunde das Vertragsverhältnis auch mittels der dafür vorgesehenen Schaltfläche im Threema Work Management Cockpit kündigen.

7.3 Eine Rückzahlung, vollständig oder pro rata temporis, bereits gezahlter Nutzungsgebühren bei vorzeitigem Vertragsende ist ausgeschlossen, ausser bei Nichterbringung der Leistung oder bei vollständiger Einstellung des Dienstes durch Threema.

8. Datenschutz und Sicherheit

8.1 Threema bearbeitet Personendaten, die im Rahmen der Nutzung des Dienstes erhoben werden, ausschliesslich in Einklang mit den jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem schweizerischen Bundesgesetz über den Datenschutz («DSG») und der EU-Verordnung 2016/679 («DSGVO»).

8.2 Die Parteien schliessen mit Annahme dieser Nutzungsbedingungen automatisch eine Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung («Auftragsbearbeitungsvertrag») ab. Der Kunde befindet sich in der Rolle des Verantwortlichen und Threema in der Rolle der Auftragsbearbeiterin. Es gilt die zum Zeitpunkt der Annahme dieser Nutzungsbedingungen aktuelle Fassung des Auftragsbearbeitungsvertrages von Threema (abrufbar auf der Website von Threema unter folgendem Link). Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen Nutzungsbedingungen und dem Auftragsbearbeitungsvertrag gehen die Bestimmung des Auftragsbearbeitungsvertrages vor.

8.3 Threema gewährleistet, unter Berücksichtigung der finanziellen und technischen Machbarkeit, die Sicherheit der im Auftrag bearbeiteten Personendaten durch geeignete technische und organisatorische Massnahmen («TOM») nach aktuellem Stand der Technik.

8.4 Der Kunde verpflichtet sich seinerseits, die gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf den Umgang mit Personendaten im Zusammenhang mit der Nutzung des Dienstes vollumfänglich einzuhalten.

9. Haftung und Haftungsbeschränkungen

9.1 Die Übermittlung von Daten im Internet und speziell auf Mobilgeräte kann durch Umstände behindert, verzögert oder verunmöglicht werden, die sich ausserhalb der Kontrolle von Threema befinden. Dazu zählen (nicht abschliessende Aufzählung): Kein Empfang, keine Verbindung zum Internet oder zum Dienst, Internet-Störungen jedweder Art (Routing, DNS, usw.), Hard- und Softwarefehler von Empfangs- und Netzwerkgeräten, DDoS-Attacken beim Kunden oder bei Threema.

9.2 Jegliche Haftung oder Entschädigungspflicht bei eingeschränkter Nutzbarkeit des Dienstes durch in Ziff. 9.1 genannten Gründe, wird durch Threema ausdrücklich wegbedungen.

9.3 Unter keinen Umständen kann Threema für Schäden des Kunden oder Dritten haftbar gemacht werden, die sich durch die Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung des Dienstes oder der Apps ergeben; Ansprüche auf Schadenersatz sind in allen Fällen ausgeschlossen.

9.4 Schadenersatzansprüche des Kunden (für direkte, mittelbare und indirekte Schäden) werden im gesetzlich zulässigen Umfang wegbedungen. Dieser Ausschluss gilt auch bezüglich der Haftung von Hilfspersonen von Threema. Vorbehalten bleibt die Haftung für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.

9.5 Sollte der Haftungsausschluss gemäss Ziff. 9.4 aus irgendwelchen Gründen nicht wirksam sein, ist die Haftung summenmässig auf 100% der vereinbarten jährlichen Nutzungsgebühr beschränkt.

9.6 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten sowohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasivertragliche Ansprüche.

10. Threema Broadcast

10.1 In Abweichung zu Ziff. 3.2 erwirbt der Kunde bei Nutzung eines separaten Angebots für Threema Broadcast Kontingente an Nutzern als Empfänger, denen er über Threema Broadcast Nachrichten senden kann.

10.2 In Abweichung zu Ziff. 4.2 ist Threema für die Verwaltung des privaten Schlüssels für die kundenspezifische «Broadcast-ID» verantwortlich. Die vom Kunden mit seiner Broadcast-ID versandten Nachrichten werden von Threema verschlüsselt und anschliessend an den bzw. die vorgesehenen Empfänger weitergeleitet.

10.3 Die zur Nutzung von Threema Broadcast benötigte kundenspezifische Broadcast-ID kann vom Kunden im Rahmen der Verfügbarkeit gegen Aufpreis frei gewählt werden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm gewählte Broadcast-ID keine gesetzlichen und/oder regulatorischen Vorgaben verletzt und hält Threema von etwaigen Ansprüchen Dritter aufgrund der von ihm gewählten Broadcast-ID schadlos. Threema behält sich das Recht vor, Anträge auf bestimmte Broadcast-IDs ohne Begründung abzulehnen.

10.4 Für die Nutzung der Schnittstelle (API) von Threema Broadcast (nachfolgend «Broadcast-API») gelten quantitative Beschränkungen (siehe technische Dokumentation unter diesem Link), um eine übermässige Belastung der Threema-Server zu vermeiden. Die Nutzung der Broadcast-API über diese Beschränkungen hinaus erfordert die schriftliche Genehmigung von Threema. Threema behält sich das Recht vor, die Zugänge zur Broadcast-API bei Überschreitung dieser Beschränkungen zu sperren.

10.5 In Abweichung zu Ziff. 6.5 findet sich die jeweils aktuell gültige Gebührentabelle zur Nutzung eines separaten Angebots für Threema Broadcast unter diesem Link. Threema behält sich das Recht vor, die jährlichen Nutzungsgebühren jederzeit an veränderte Bedingungen anzupassen. Bestehende Verträge bleiben von allfälligen Anpassungen unberührt. Betrifft eine Erhöhung der jährlichen Nutzungsgebühren einen bestehenden Vertrag, gilt Ziff. 6.6 sinngemäss.

11. Threema Gateway

11.1 In Abweichung zu Ziff. 3.2 erwirbt der Kunde bei Nutzung eines separaten Angebots für Threema Gateway «Credits», um Nachrichten über die Schnittstelle (API) von Threema Gateway (nachfolgend «Gateway-API») an Nutzer zu versenden.

11.2 In Abweichung zu Ziff. 4.2 ist Threema bei bestimmten Angeboten von Threema Gateway für die Verwaltung des privaten Schlüssels für die kundenspezifische «Gateway-ID» verantwortlich. Diesfalls werden die vom Kunden mit seiner Gateway-ID versandten Nachrichten von Threema verschlüsselt und anschliessend an den bzw. die vorgesehenen Empfänger weitergeleitet.

11.3 Die zur Nutzung von Threema Gateway benötigte kundenspezifische Gateway-ID kann vom Kunden im Rahmen der Verfügbarkeit frei gewählt werden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm gewählte Gateway-ID keine gesetzlichen und/oder regulatorischen Vorgaben verletzt und hält Threema von etwaigen Ansprüchen Dritter aufgrund der von ihm gewählten Gateway-ID schadlos. Threema behält sich das Recht vor, Anträge auf bestimmte Gateway-IDs ohne Begründung abzulehnen.

11.4 Threema stellt dem Kunden unentgeltlich Beispiel-Quellcode zur Nutzung der Gateway-API zur Verfügung. Die Kosten für eine Integration in seine IT-Systeme trägt der Kunde. Threema übernimmt keine Haftung für die Kompatibilität des Beispiel-Quellcodes mit Daten, Programmen, Konfigurationen etc. des Kunden.

11.5 Für die Nutzung der Gateway-API gelten quantitative Beschränkungen, um eine übermässige Belastung der Threema-Server und Spamming zu vermeiden. Falls die Anzahl empfangener Nachrichten einer Gateway-ID die Anzahl versandter Nachrichten um den Faktor 10 (in Worten: zehn) übersteigt, kann Threema eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 1 (in Worten: einem) Credit pro empfangene Nachricht erheben.

11.6 In Abweichung zu Ziff. 6.5 findet sich die jeweils aktuell gültige Gebührentabelle zur Nutzung eines separaten Angebots für Threema Gateway unter diesem Link. Threema behält sich das Recht vor, die Nutzungsgebühren jederzeit an veränderte Bedingungen anzupassen. Führt eine Erhöhung der Nutzungsgebühren zu einer Entwertung bereits vom Kunden bezahlter Credits, hat der Kunde das Recht, von Threema innerhalb von 30 (in Worten: dreissig) Tagen ab Inkrafttreten der Erhöhung für seine zum Zeitpunkt des Inkrafttretens noch vorhandenen Credits eine Rückerstattung des für sie bezahlten Preises zu verlangen.

11.7 In Abweichung zu Ziff. 7.1 wird ein Vertrag über die separate Nutzung von Threema Gateway für eine unbestimmte Vertragslaufzeit abgeschlossen.

11.8 In Abweichung zu Ziff. 7.2 können beide Parteien das Vertragsverhältnis für die separate Nutzung von Threema Gateway schriftlich auf Ende eines Monats unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 30 (in Worten: dreissig) Tagen kündigen.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Threema kann diese Nutzungsbedingungen gegebenenfalls ändern. Der Kunde wird über allfällige Änderungen im Management Cockpit von Threema Work vorab informiert. Wird ein separates Angebot für Threema Broadcast oder Threema Gateway genutzt, erfolgt diese Information sinngemäss über das jeweilige User Interface. Ohne gegenteilige Nachricht des Kunden, gelten die geänderten Nutzungsbedingungen nach einer Frist von 30 (in Worten: dreissig) Tagen als akzeptiert.

12.2 Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.

12.3 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gilt der Sitz von Threema als Erfüllungsort.

12.4 Diese Nutzungsbedingungen unterstehen dem materiellen schweizerischen Recht unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (CISG).

12.5 Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von Threema in Pfäffikon SZ (Gemeinde Freienbach).